Schützen Sie Ihr Geistiges Eigentum ...

Teamerweiterung bei schmid-ip
Seit 1.10.2011 unterstützt Frau MMag. Bernadette Wolfslehner als Markensachbearbeiterin / Paralegal das Team von schmid-ip. Herzlich willkommen!
Sparen Sie jetzt Erneuerungsgebühren für im Jahr 2012 fällige Schutzdauerverlängerungen!
2011 wurden die Erneuerungsgebühren für die erste Verlängerung österreichischer Marken (vom 11. bis zum 20. Jahr) von EUR 500 auf EUR 650 angehoben. Ab 1 Januar 2012 werden die zweite Schutzdauerverlängerung (ab dem 21. bis zum 30. Jahr) EUR 750 und jede weitere Verlängerung ab der dritten (ab dem 31. Jahr) EUR 850 kosten. Wenn Ihre österreichische Marke vor dem 31.12.2012 für eine zweite oder weitere Verlängerung ansteht, können Sie bis zu EUR 200 sparen, indem wir die Verlängerung schon 2011 in die Wege leiten. Gerne überprüfe ich für Sie, ob eine Verlängerung schon 2011 möglich ist - kontaktieren Sie mich!
schmid-ip auf der INTA Jahrestagung in San Francisco, 14. bis 18. Mai 2011
Dr. Katharina Schmid hat bei der Concurrent Session "Regional Update -OHIM / Europe: What's New in the World of Trademarks and Domains?" aktuelle Entscheidungen des EuGH und des Allgemeinen Gerichts zur Verwechslunsgefahr bei Marken, zum Keyword-Advertising und zum österreichischen Widerspruchsverfahren referiert.
Wann: 17.5.2011, 10:15 bis 11:30, Moscone Convention Center West, Level 2, Rooms 2003 - 2007. Moderator: Mette M. Andersen, LEGO Juris A/S (Denmark), Ko-Vortragende: Stephen R. James, R.G.C. Jenkins & Co. (United Kingdom), David Taylor, Hogan Lovells International LLP (France).
Österreichisches Patentamt - Gebührenerhöhungen ab 1.1.2011
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 111) vom 30.12.2010 hat das Österreichische Parlament nicht unerhebliche "Einnahmenerhöhungen" für das Österreichische Patentamt beschlossen: Zu den Erhöhungen im Detail gibt es bereits Informationsblätter auf der Website des Österreichischen Patentamtes unter www.patentamt.at//Das_Oesterreichische_Patentamt/News/PAG_2011/
Auch Markenanmeldungen werden teurer: die Klassengebühr erhöht sich auf EUR 72 pro Klasse ab der 4. Klasse. Die Schutzdauer-Verlängerungsgebühr für die ersten zehn Jahre (11. - 20. Jahr) wurde von EUR 500 auf EUR 650 erhöht, mit Säumniszuschlag auf EUR 780. Zudem wird ab 1.1.2012 die 2. Schutzdauerverlängerung (21. - 30. Jahr) EUR 750 und die 3. und jede weitere Schutzdauerverlängerung (ab dem 31. Jahr) EUR 850 kosten.
Die gute Nachricht: schmid-ip hat die Pauschalhonorare für Markenanmeldungen seit 01.01.2010 nicht erhöht. Wenn Sie erfahren möchten, ob und wie Sie 2011 noch Verlängerungsgebühren sparen können, oder sonst Fragen dazu haben, kontaktieren Sie mich doch einfach!
EuGH: Österreichisches Zugabenverbot ist mit EU-Wettbewerbsrecht nicht vereinbar
In seinem Urteil vom 09.11.2010 in der Rechtssache Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co. KG gegen "Österreich"-Zeitungsverlag GmbH, C-540/08 hat der EuGH aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des österreichischen Obersten Gerichtshofs Folgendes erkannt:
1. Die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die ein allgemeines Zugabenverbot vorsieht und nicht nur auf den Schutz der Verbraucher abzielt, sondern auch andere Ziele verfolgt.
2. Die mit dem Kauf einer Zeitung verbundene Möglichkeit der Teilnahme an einem Gewinnspiel ist nicht allein deshalb eine unlautere Geschäftspraktik im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29, weil diese Teilnahmemöglichkeit zumindest für einen Teil der angesprochenen Verbraucher das ausschlaggebende Motiv für den Kauf dieser Zeitung bildet.
Damit steht fest, dass das Zugabenverbot nach §9a UWG nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Zugaben dürfen aufgrund des Urteils des EuGH nicht unter allen Umständen, sondern nur nach einer konkreten Beurteilung untersagt werden. Dass § 9a Abs 2 UWG einige Ausnahmen vom Zugabenverbot vorsieht, ersetzt nicht die nach Ansicht des EuGH erforderliche konkrete Prüfung im Einzelfall. Wenn zukünftig bei Kauf einer Zeitung die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel eingeräumt wird, wird daher im Einzelfall zu prüfen sein, ob eine unlautere Geschäftspraktik vorliegt, die den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht.
Die Entscheidung im Volltext ist auf der Website des EuGH abrufbar: Link zur EuGH Entscheidung.
UPDATE: Markenwiderspruchsverfahren in Österreich seit 1. Juli 2010!
Markeninhaber werden in Zukunft oftmals teure und langwierige Marken- löschungsverfahren vermeiden können!
Seit 1. Juli 2010 sieht das österreichische Markenschutzgesetz bei allen Marken, die ab dem 01.07.2010 registriert und veröffentlicht werden, ein der Registrierung nachgeschaltetes Widerspruchsverfahren vor. Widerspruchsberechtigt sind die Inhaber prioritätsälterer Markenregistrierungen und -spätere Registrierung vorausgesetzt - auch Markenanmeldungen, die eine Verwechslungsgefahr zur neu registrierten Marke sehen. Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate ab Veröffentlichung im österreichischen Markenanzeiger (http://www.patentamt.at/Publikationen/). Bei internationalen Registrierungen mit Schutzerstreckung in Österreich beginnt die 3-Monatsfrist am Monatsersten nach der Veröffentlichung in der WIPO-Gazette (http://www.wipo.int/madridgazette/en).
Die ersten Widerspruchsfristen enden am 20. Oktober 2010! Lassen Sie schmid-ip dafür sorgen, dass Sie keine Fristen versäumen!
Die Widerspruchsgebühr beträgt insgesamt EUR 200,00 (EUR 150,00 Widerspruchsgebühr und EUR 50,00 Schriftengebühren). Die Parteien des Widerspruchsverfahrens haben ihre Kosten selbst zu tragen. Die Möglichkeit zur Einbringung eines Löschungsantrags, auch neben oder nach einem Widerspruchsverfahren, bleibt unberührt. Die Inhaber sonstiger Kennzeichenrechte (Firma, Geschäftsbezeichnungen, nicht registrierte Marken mit Verkehrsgeltung), können keinen Widerspruch sondern weiterhin nur einen Antrag auf Löschung einbringen.
Es bleibt mit Spannung zu erwarten, wie das neue Widerspruchsverfahren in der Praxis gehandhabt wird. Mit den ersten Entscheidungen ist Ende 2010 bis Anfang 2011 zu rechnen. Jedenfalls in Fällen eindeutiger Verwechslungsgefahr dürfte das Widerspruchsverfahren die raschere und günstigere Alternative zum Löschungsverfahren werden. Markeninhaber werden zum Schutz Ihrer Marken allerdings weiterhin Überwachungsdienste beauftragen müssen, da das Patentamt sie nicht von Neueintragungen verständigt. schmid-ip informiert Sie gerne - schreiben Sie uns einfach ein E-Mail!
Aktuelle Änderungen der Anmeldegebühren:
Schon seit 1. Januar 2010 wurden die Gebühren für Markenanmeldungen in Österreich geringfügig angehoben und sind verpflichtend zur Gänze bei der Anmeldung einzuzahlen. Insgesamt betragen die Gebühren für eine österreichische Markenanmeldung in ein bis drei Klassen jetzt EUR 359,00 (inkl. EUR 30,00 Schriftengebühren), jede weitere Klasse ab der 4. Klasse kostet EUR 40,00
Für Ihre weiteren Fragen, z.B. zu den Kosten von Markenanmeldungen, zum Widerspruchsverfahren oder zu Marken-Überwachungsmöglichkeiten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
.... ältere Einträge....
schmid-ip beim 9. Wien Energie Business Run am 10. September 2009!
Je ein Damen- und ein Herren-Dreier-Team haben für schmid-ip mit Leichtigkeit die 4.2 km Distanz im Wiener Prater bewältigt - kein Wunder, waren sie doch unter dem Motto "RECHT BEWEGT" unterwegs! Bei insgesamt 17352 angemeldeten Teilnehmern erreichte das schmid-ip boys' team mit den Läufern Roland Katary, Stefan Siegwart alias Thomas In der Maur und Sascha Jung einen fantastischen 608. Platz in der Team-Gesamtwertung, Roland Katary kann auf den 479. Gesamtrang stolz sein. Das schmid-ip girls' team, bestehend aus Gabriele Schmid, Meryem Akcicek und Katharina Schmid hat sogar den 53. Rang (von insgesamt 524 Damen-Teams) in der Damenwertung erreicht. Wir sind jedenfalls stolz auf uns! Die Team-Shirts schmid-ip im fredmansky-Desgin finden Sie hier:
T-Shirts schmid-ip RECHT BEWEGT.jpg (315.31 KB)! Details auch unter www.businessrun.at.

JETZT ERSCHIENEN: der von Wiebe/Kodek im Manz-Verlag herausgegebene UWG-Kommentar mit umfangreichen Beiträgen von Dr. Katharina Schmid.
Anlässlich des Erscheines des Kommentars fand am 22. Juni 2009 ein Symposium "18 Monate UWG-Novelle" statt. RA Dr. Katharina Schmid trug zum Thema "Rechtsbruch neu? - Die Fallgruppe Rechtsbruch nach der UWG-Novelle 2007" vor.
Vortrag als PDF (84 KB) Im Anschluss an das Symposium erfolgte die Buchpräsentation in der Cafeteria des Justizpalastes.

Präsentation des neuen UWG-Kommentars im Manz Verlag: 22.06.2009, 18.30, Cafetería des Justizpalasts. (v.l.n.r. Prof. Dr. G. Kucsko, Dr. P. Burgstaller, Dr. R. Heidinger, Prof. Dr. G. Kodek, Dr. C. Appl, Dr. A. Anderl, Prof. Dr. A. Wiebe, Dr. K. Schmid, Dr. R. Herzig, Dr. P. Leupold, Dr. C. Handig, © Manz Verlag)
Außer § 1 - Rechtsbruch hat Dr. Schmid auch die §§ 9 - Kennzeichenrecht (Schutz von Firmen, Geschäftsbezeichnungen, Titeln von Druckwerken und nicht registrierten Marken), 21 - Einstellung unerlaubter Mitteilungen in Druckwerken und § 25 - Urteilsveröffentlichung kommentiert.
Drastische Senkung der Gebühren von Gemeinschaftsmarken seit 1. Mai 2009
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt wird die Gebühren für Gemeinschaftsmarkenanmeldungen drastisch senken. Ab Inkrafttreten der Änderungen, geplant für 1. Mai 2009, wird nur mehr eine (etwas erhöhte) Anmeldegebühr zu bezahlen sein, die Eintragungsgebühr entfällt zur Gänze.
Die Gesamtkosten bei „normaler" Anmeldung und E-Filing in drei Klassen werden künftig nur mehr EUR 900,00 statt bisher EUR 1600,00 betragen. Wenn Sie diese Neuerungen - auch noch für laufende Verfahren - nützen möchten, kontaktieren Sie mich doch am besten gleich!
Wichtige Neuerungen im Madrider System seit. 1. September 2008: Entfall der "Safeguard Clause"
Seit 1. September 2008 ist auf internationale Registrierungen mit einer österreichischen Basismarke und Benennung eines oder mehrerer Vertragsstaaten, der/die (ebenfalls) Mitglied/er des Madrider Abkommens und des Madrider Protokolls sind, nicht mehr das Madrider Abkommen sondern das Madrider Protokoll anwendbar!
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
- Es reicht Markenanmeldung der Basismarke
- Verfahrenssprachen Englisch, Französisch (Spanisch)
- Erleichterte Anmeldung durch Niederlassungen („Kaskade" enfällt")
- Nur moderate Gebührenerhöhung
- Fristen für Schutzverweigerungen 12 Monate (nicht 18 oder länger)
- Transformation, wenn IR innerhalb der 5-Jahres Abhängigkeitsfrist Wirkung verliert
Kontaktieren Sie mich bitte, wenn Sie weitere Fragen dazu haben.
Übersicht Gebührenänderungen